INHALT
Verordnung zum Gesetz
über den Amateurfunk
(Amateurfunkverordnung -
AFuV)
(Fundstelle: BGBl. I
2005, 250)
Die Regulierungsbehörde erhebt für Amtshandlungen nach § 18 dieser
Verordnung folgende Gebühren:
|
Lfd. Nr.
|
Gebührentatbestand
|
Gebühr in Euro
(ab jeweils 1.1.)
|
2005
|
2006
|
2008
|
1
|
a)
Erteilung eines
Amateurfunkzeugnisses nach bestandener (Erst-) Prüfung für die
|
Klasse A
|
90*)
|
100*)
|
110*)
|
Klasse E
|
60*)
|
70*)
|
80*)
|
b)
Erteilung eines
Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Wiederholungsprüfung für die
|
Klasse A
|
60*)
|
70*)
|
80*)
|
Klasse E
|
40*)
|
50*)
|
60*)
|
c)
Erteilung einer
Bescheinigung oder eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener
Zusatzprüfung gemäß § 4 Abs. 3 oder Abs. 5
|
60*)
|
70*)
|
80*)
|
2
|
Ausstellen einer
harmonisierten Prüfungsbescheinigung oder einer Zeugniszweitschrift
|
40
|
55
|
70
|
3
|
a)
Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
und Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens
|
40
|
55
|
70
|
b)
Zuteilung eines weiteren
Rufzeichens nach § 16 Abs. 2
|
40
|
55
|
70
|
c)
Zuteilung eines
Ausbildungsrufzeichens nach § 12 Abs. 1
|
70
|
70
|
70
|
d)
Zuteilung eines Rufzeichens
für eine Klubstation nach § 14 Abs. 1
|
60
|
85
|
110
|
e)
Zuteilung eines Rufzeichens
für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle
(beispielsweise Relaisfunkstelle oder Funkbake) nach § 13 Abs. 1
|
80
|
150
|
200
|
4
|
Anordnung der
Einschränkung des Betriebes oder der Außerbetriebnahme einer
Amateurfunkstelle auf Grund von Verstößen gegen Bestimmungen des
Amateurfunkgesetzes oder der Amateurfunkverordnung
|
160
|
160
|
160
|
5
|
Prüfen und Anerkennen
von Genehmigungen anderer Verwaltungen und nicht CEPT-konformer
Prüfungsbescheinigungen
|
70
|
100
|
130
|
6
|
Zurücknahme eines
Antrags nach dem Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Beendigung der
Amtshandlung; Ablehnung von Anträgen auf die in den Nummern 1 bis 3 und 5
genannten Amtshandlungen; Widerruf oder Rücknahme einer Amtshandlung,
soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat.
|
Die Gebühr ermäßigt
sich um ein Viertel der für den Verwaltungsakt vorgesehenen Gebühr.
|
*)
Maßgeblich für die
Gebühr ist der Prüfungstermin.
|
Frequenznutzungsbeiträge
und EMV-Beiträge für das Jahr 2016
Nr.
|
Funkdienst/
Funkanwendung
|
Nutzergruppen
|
Bezugseinheit
|
Jahresbeitrag
je Bezugseinheit
(in Euro)
|
TKG
|
EMVG
|
6.
|
Amateurfunkdienst
|
Amateurfunk
|
Inhaber einer
Zulassung zur
Teilnahme am Amateurfunkdienst
|
11,44
|
14,02
|
Rufzeichenplan für den
Amateurfunkdienst in Deutschland.pdf
DB0TUD
DB0PIB
DB0OLL
DB0SAX
DB0GRZ
DB0LOE
DB0BLA
DB0NLS
DB0SPB
DB0LAU
Steckernormen für Headsets, Ohrhörer und Lautspechermikrofone
CB-APRS2 Anleitung
OpenGD77

Mitschnitte vergangener Sendungen:
Nachfolgend sei auf Mitschnitte
vergangener Sendungen auf einem Server der SISL Information
Services Ltd. in Indien hingewiesen.
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